... mit meinem Blog vom 16. März heuer hatte ich ja schon über die drastischen Bußgeld-Verschärfungen im landschaftlich und fahrerisch so prächtigen Alpengärtlein SCHWEIZ berichtet.
Und gleichwohl sich in der Schweiz mehr und mehr ein deutlicher Widerstand gegen diese neue Drangsalierung, ja Kriminalisierung von Auto- und Motorradfahrern formiert, scheint es so, als ob derzeit wenig Hoffnung darauf bestünde, dass die drastischen Regelungen - unter dem inzwischen verhassten Schlagwort "Via Secura" verschleiert und verniedlicht - in absehbarer Zeit gekippt werden.
Schweizer Blitzer im Appenzell - blitzt von vorne + HINTEN!! |
Dennoch zeigen viele Reaktionen auch auf meinen letzten Blogeintrag, dass wir uns dieses prächtige Kurvenparadies KEINESFALLS rauben lassen sollten!
Und wenngleich die Schweizer selber seit Jahren schon zunehmend im angrenzenden Ausland urlauben - allein 5 Millionen Übernachtungen von Schweizern hat die deutsche Tourismusbranche 2012 gezählt - könnte bald schon der Effekt auftreten, dass der heftig stagnierende Tourismus IN der Schweiz dazu führt, dass auch wir Biker dort von den Menschen, den Gastwirten, Hoteliers und Tourismusbetrieben wieder mit FREUDIG OFFENEN Armen empfangen werden. Mit vernünftigen, ja konkurrenzfähigen Preisen, mit tollen Schnäppchen garniert mit einer auch im Zeitalter der "Via Secura" wahrlich einzigartigen Landschaft.
Und wenngleich die Schweizer selber seit Jahren schon zunehmend im angrenzenden Ausland urlauben - allein 5 Millionen Übernachtungen von Schweizern hat die deutsche Tourismusbranche 2012 gezählt - könnte bald schon der Effekt auftreten, dass der heftig stagnierende Tourismus IN der Schweiz dazu führt, dass auch wir Biker dort von den Menschen, den Gastwirten, Hoteliers und Tourismusbetrieben wieder mit FREUDIG OFFENEN Armen empfangen werden. Mit vernünftigen, ja konkurrenzfähigen Preisen, mit tollen Schnäppchen garniert mit einer auch im Zeitalter der "Via Secura" wahrlich einzigartigen Landschaft.
Deshalb: Lassen wir uns also unser eigenes Reiseverhalten 2013 NICHT durch die Schweizer Verkehrspolitik vermiesen, lassen wir uns unsere persönlichen Alpenland-Traumdestinationen nicht durch fehlgeleitete Schweizer Polithansel zerstören. Wenn mich heuer ein Schweizer Reiseangebot überzeugt, dann werde ich gerne dieses herrliche Kurvenrevier wieder besuchen!
Um allerdings gewappnet zu sein, wird dieser MERKZETTEL vermutlich ganz oben in meinem Tankrucksack liegen - die wichtigsten Bußgelder 2013 in der Schweiz:
> Fahren ohne / mit falsch angebrachter Vignette: 200 SFr. + neue Vignette.
> Fahren mit dem Motorrad auf Gehweg: 100 SFr.
> Kolonnen-Springen: 60 SFr.
> Nichtbeachtung von Fahrverbot für Motorräder: 100 SFr.
> Befahren von Fußgängerzonen: 100 SFr.
> Nicht vollständiges Anhalten vor Stop-Schild: 60 SFr.
> Missbrauch der Hupe: 40 SFr.
> Unterlassen von Blinken bei Richtungswechsel: 100 SFr.
> Nicht Zurückstellen des Blinkers: 100 SFr.
> Fahren auf Autobahn-Pannenstreifen: 140 SFr.
> Fahren mit nicht GUT lesbaren Nummernschilder: 60 Sfr.
> Nichtgewähren des Fußgänger-Vortritts bei "Zebrastreifen": 140 SFr.
> Geschwindigkeitsüberschreitung um 1-5 km/h: 20-40 Sfr.
> Geschwindigkeitsüberschreitung um 6-10 km/h: 60-120 Sfr.
> Geschwindigkeitsüberschreitung um 11-15 km/h: 120-250 Sfr.
> Geschwindigkeitsüberschreitung um 16-20 km/h: 120-160 Sfr. oder Anzeige
> Geschwindigkeitsüberschreitung um 21-25 km/h: 260 Sfr. respektive Anzeige
> Geschwindigkeitsüberschreitung über 25 km/h: Strafanzeige.
Apropos Limit: Kritisch wird es dann, wenn ein sogenanntes "Raserdelikt" festgestellt wird.
Das liegt z.B. vor bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von
> 40 km/h in der 30er-Zone;
> 50 km/h innerorts
> 60 km/h ausserorts respektive
> um 80 km/h auf Autobahnen
Die strafrechtlichen Folgen können sein: Führerscheinentzug für mindestens 2 Jahre bei Schweizer Staatsangehörigen sowie - für ALLE: - eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, im Höchstfall sogar 4 Jahre. Zudem kann die Einziehung und Verwertung des Bikes angeordnet werden, sofern "... der Täter dadurch von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann."
ACHTUNG auch bei GPS-Geräten: Dass sogenannte POI- / Radarwarner in der Schweiz seit langem schon definitiv verboten sind, sollte hinlänglich bekannt sein. Inzwischen mehren sich aber auch die Hinweise, dass spontane "öffentliche Warnungen vor Verkehrskontrollen" - zum Beispiel auch durch das Wedeln / Winken mit der linken Hand - ebenfalls als Verstoß geahndet werden sollen. Die Aussage eines Polizisten gilt dann als Faktum.
ACHTUNG auch bei GPS-Geräten: Dass sogenannte POI- / Radarwarner in der Schweiz seit langem schon definitiv verboten sind, sollte hinlänglich bekannt sein. Inzwischen mehren sich aber auch die Hinweise, dass spontane "öffentliche Warnungen vor Verkehrskontrollen" - zum Beispiel auch durch das Wedeln / Winken mit der linken Hand - ebenfalls als Verstoß geahndet werden sollen. Die Aussage eines Polizisten gilt dann als Faktum.
Meine hier nochmals detaillierte REISEWARNUNG 2013 zur Schweiz: Gleichwohl ich mir nach Zusammenstellen der obigen Bußgeldliste schon gedacht habe, WARUM ich mir die Schweiz heuer "antun" soll - es gibt VIELE gute Gründe, es DENNOCH zu tun: Das mehr als prächtige Land, die - meistens - herzlich netten Menschen - und dann diese legendären und atemberaubend mächtigen Alpengipfel, die wir im Mopedsattel erobern können.
Deshalb mein Tipp: Lassen wir uns die Lust auf die "Schweiz im Mopedsattel" weder von "Via Secura" noch anderen Schweizer Polit-Possen zerstören!
Denn GENAU das wollen diese machtgeilen Schweizer Provinzpolitiker ...
Übrigens: Interessante Einblicke zum Thema gibt's dazu im Schweizer TÖFF Magazin ...
Auch online unter www.toeff-magazin.ch/sonstiges/politik.html ...
Übrigens: Interessante Einblicke zum Thema gibt's dazu im Schweizer TÖFF Magazin ...
Auch online unter www.toeff-magazin.ch/sonstiges/politik.html ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen