... ja zugegeben: Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer - über dessen "mega imposante" Kernkompetenz ich ja an dieser Stelle schon mehrfach berichtete - eben dieses unser Peterle ist unschuldig.
Kein Witz!
Denn die ab 19. Januar 2013 geltenden 16 NEUEN Führerschein-Klassen - plus ihre Sondergenehmigungen und Einzel-Einschränkungen - sind ausnahmsweise einmal NICHT auf Ramsauers Misthügel gediehen. Sie kommen direkt aus unserem europäischen "Hochkompetenz-Zentrum" Brüssel.
Screenshot: www.adac.de |
Der ADAC hat dazu nun einen großen Online-Ratgeber hochgeladen, der das irrsinnige Bürokratenprodukt für uns aufdröselt.
Welche FS-Klasse brauche ich wofür?
Was gilt, wenn ich einmal andere Fahrzeuge fahren will?
Muss ich meinen "Lappen" umtauschen und wenn ja, bis spätestens wann?
Was gilt in Sachen Befristung meiner Fahrerlaubnis?
Wie erkenne ich anhand der Schlüsselzahlen, was ich darf und was nicht?
Hintergrund:
Durch die 2. EU-Führerschein-Richtlinie wurde bekanntlich bereits vor 2 Jahren der
Scheckkartenführerschein eingeführt. Die 3. EU-Führerschein-Richtlinie
regelt nun den Inhalt der Fahrerlaubnisklassen. Diese
Neuerungen treten am 19.01.2013 in Kraft.
Aber es gilt BESTANDSSCHUTZ: Will sagen, von den Einschränkungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sind
nur Personen betroffen, deren Fahrerlaubnis ab dem
19.01.2013 erteilt wird.
Ganz wichtig Nr. 1: Gibt es eine Umtausch-Pflicht?
Nein. Führerscheine, deren Eintragungen gut lesbar sind und die keiner
Befristung unterliegen, müssen noch nicht gegen das neue europäische
Führerscheinmuster eingetauscht werden.
Ganz wichtig Nr. 2:
Die bislang schon leistungsbeschränkte Motorradklasse wird als Klasse A2 eine
eigenständige Fahrberechtigung, die sich nicht mehr automatisch nach 2
Jahren zur unbeschränkten Klasse A erweitert. A2 wird künftig definiert
mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von
Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Wer aber nach Ablauf von 2 Jahren den unbeschränkten Motorrad-FS haben möchte muss eine neue Prüfung ablegen. Aber auch hier gilt Bestandsschutz: Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen ab 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren und ohne nochmalige Prüfung - Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren.
mikels BürokratieTIPP der Woche: Auch wenn sich für FS-Inhaber - zunächst - nicht viel ändert - es gilt Bestandsschutz! - so sollten sich vor allem diejenigen, die öfters mal PKW oder Transporter, LKW oder Anhänger-Gespanne fahren - auch zum Mopedtransport zum Beispiel - mit den neuen FS-Klassen und ihren Regelungen vertraut machen. Denn eines ist gewiss: Das Chaos vor allem auch bei Kontrollen im Ausland ist bereits VORPROGRAMMIERT.
Dank unseren gleichermaßen überdotierten, wie überforderten Brüssel-Bürokraten ...
Ja genau, denen die die Krümmung der EU-Banane überwachen ...
Die Diplomatenstatus besitzen und jederzeit außerhalb aller Legalität ihre Riesen-CO2-Schlitten steuern können ...
Auf unser aller Kosten ...
Aber nochmals: Peterle Ramsauer ist diesmal echt UNSCHULDIG ...
Obwohl: Er hätte vielleicht für uns alle deutlich mehr kämpfen können ...
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