... FÜR den Biker!
So lautet knapp gefasst ein aktuelles Gerichtsurteil, das sich - mit diesem überraschenden Tenor - wohltuend aus der Masse an Urteilen heraushebt.
Was war geschehen?
Screenshot www.adac.de |
Ein Biker in Sachsen-Anhalt hatte zu einem Überholmanöver angesetzt und war justament dabei, eine Fahrzeugkolonne hinter einem Traktor-Güllewagen-Gespann zu überholen. Ordnungsgemäß und mit angemessener Geschwindigkeit, wohl gemerkt!
Plötzlich scherte der Traktorfahrer nach links aus und begann einen Abbiegevorgang, kurz bevor der Biker ihn erreichte. Der Biker musste eine Vollbremsung hinlegen, stürzte und rutschte mitsamt seinem Moped unter den inzwischen mitten auf der Fahrbahn stehen gebliebenen Traktor. Er hatte keine Chance, seine hinterbliebenen Angehörigen klagten sodann gegen den Traktorfahrer.
Ein seitens des Gerichts bestellter Gutachter bestätigte dann
> dass der Biker seinen Überholvorgang ORDNUNGSGEMÄSS durchführte,
> der Traktorfahrer aufgrund seines Gülleanhängers keine Chance hatte, den überholenden Biker RECHTZEITIG zu erkennen,
> der Biker eine reflexartige, situationsbedingt aber de facto auch übertriebene Vollbremsung hingelegt hatte, die ihn zu Fall brachte und dadurch
= grundsätzlich keinem der beiden Unfallbeteiligten ein GROBES Verschulden angelastet werden könne.
Fazit des Gutachters: Es wäre durchaus möglich gewesen, das Motorrad im Rahmen einer Vollbremsung VOR dem Traktor zum sicheren Stillstand zu bringen.
ABER:
Die weisen Richter schlossen nun nicht mit einem simplen - und für sie recht bequemen - 50:50 Urteil, sondern machten sich die Mühe, die allgemeine BETRIEBSGEFAHR jedes der beiden Unfallbeteiligten zu betrachten. Und dabei kamen sie zu dem atemberaubenden Schluss, dass
> der Traktor samt Güllewagen eine deutlich HÖHERE allgemeine Betriebsgefahr besitze,
> als ein im Straßenverkehr leicht zu übersehendes Motorrad.
Und daraus urteilten sie messerscharf, dass dem Traktorfahrer eine Mithaftung von 60%, dem Biker eine Haftung von 40% zuzusprechen sei. Demzufolge musste der Traktorfahrer 60% aller den Bikerangehörigen entstandenen Schäden begleichen.
mikels Hoffnungsschimmer der Woche: Schon einige Male haben wir an dieser Stelle über bikerunfreundliche und höchst voreingenommene Urteile deutscher Richter berichten müssen - HEUTE ist das einmal anders. Das LG Magdeburg (Aktenzeichen: 9 O 164/09 044) hat eine erstaunliche - und JEDEM RICHTER wünschenswerte - Weisheit an den Tag gelegt und sich wirklich Mühe gegeben in einem Fall, der auch hätte recht bequem und mit geringem Arbeitsafwand abgeschmettert werden können.
Hut ab dafür, liebe Magdeburger Richter...
Ihr seid Justitias Sonnenschein...
Ganz gewiss...
Apropos: Noch mehr und hoch interessante Rechtsurteile im Zusammenhang mit dem schönsten Hobby der Welt gibt es auf www.adac.de - Rubrik "Interessante Motorradurteile".
Reinklicken und staunen...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen