Montag, 14. Februar 2011

Gerechtigkeit für Biker...

... bislang haben Motorradfahrer ja vor Gericht - und auf "hoher See" - oftmals mit ordentlicher Antipathie und auch daraus resultierender Ungerechtigkeit zu kämpfen. Frei nach dem Motto: Motorradfahren an sich ist schon sinnlos und gefährlich, da braucht sich Biker nicht zu wundern, wenn er zu Schaden kommt. 

Das OLG Saarbrücken hat diesem Trend deutlichen Einhalt geboten und in einem bemerkenswerten Urteil (AZ  4U 425/09-120) einem sogar mit leicht überhöhter Geschwindigkeit verunfallten Biker Recht zugesprochen. 

Die Details:
Als ein Motorradfahrer einem die Straße überquerenden Fußgänger Vorrang geben will, bleibt jener Fußgänger unvermittelt mitten auf der Fahrbahn stehen und versperrt dem Biker daraufhin die Fahrt. Der Biker muss eine Vollbremsung vollführen und stürzt dabei. Er verklagt den Fußgänger auf Schadensersatz.
 
Zu Recht, wie die Saarbrücker Richter bis in die Berufung hinein feststellten. Und das obwohl der Fußgänger im Nachhinein noch behauptete, die Straße bereits überquert zu haben, als das Motorrad viel zu schnell an ihm vorbei fuhr. Im Übrigen sei der Motorradfahrer durch einen eigenen Fahrfehler gestürzt. 
Doch auch die Richter der zweiten Instanz folgten der Aussage des Motorradfahrers, die zudem durch einen Sachverständigen gestützt wurde. Ja Fußgängers Verstoß gegen die Sorgfaltsanforderung wurde sogar schwerer bewertet, als die beim Biker festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung um 15 km/h.
 
mikels Recht-Fundstück der Woche: Danke an das OLG Saarbücken - in einem durchaus grenzwertigen Fall war bei Euch der Biker nicht automatisch der Schuldige, der "Dumme". Ihr habt Recht gesprochen in des Wortes kühnster Bedeutung - ohne Vorverurteilung. 
 
Das ist durchaus beachtlich in unserer Bananenrepublik...
 

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