Freitag, 3. August 2012

Aufgepasst in Belgien...

... okay: verlässliche Zahlen, wie viele deutsche Biker in Belgien urlauben, gibt es zwar nicht. Dennoch wird das kleine Land am Westrand des Potts nicht nur für Biker aus den Kölner Kohlegruben ein beliebtes Ausweichrevier darstellen, um mit weit offenem Visier endlich einmal wieder frische, saubere Luft zu atmen. 
Dies umso mehr, als das belgische Kurventerrain so herrlich übersichtlich ist. 

Screenshot www.adac.de

ABER aufgepasst:
Der ADAC weist soeben dringend darauf hin, dass ab sofort speziell für Biker in Belgien einige neue Vorschriften gelten, die es nicht nur aus Bußgeldsicht unbedingt zu beachten gilt. 
Vor allem in puncto Tragen von Schutzkleidung: Für Motorradfahrer und deren Beifahrer gehören nicht nur wie bisher Schutzhelme zur vorgeschriebenen Ausrüstung. Sie müssen jetzt außerdem Handschuhe, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall tragen. Zudem sind Stiefel oder Stiefelletten zu verwenden, die über die Knöchel reichen. Weitergehende Bestimmungen zur Farbe oder Beschaffenheit der Kleidung enthalten die belgischen Vorschriften nicht. Verstöße werden mit Geldbußen ab 50 Euro geahndet.

Außerdem zu beachten sind neue Regelungen zu 
Parken auf Gehsteigen: Motorräder dürfen innerorts auf Gehsteigen geparkt werden. Voraussetzung ist aber, dass Fußgänger nicht behindert werden und für diese noch ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen verbleibt. Kleinkrafträder dürfen generell auf Gehsteigen abgestellt werden, wenn Fußgänger dadurch nicht behindert werden.

Mitnahme von Kindern auf Motorrädern: Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren dürfen nur noch auf Motorrädern mit einem Hubraum von mindestens 125 ccm als Beifahrer mitgenommen werden und dann nur in einem hierfür geeigneten Kindersitz. Die Mitnahme von Kindern unter 3 Jahren auf Motorrädern ist generell verboten.

Vorbeischlängeln: Das Vorbeischlängeln mit Motorrädern an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen ist jetzt erlaubt. Hierbei darf jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Motorrad und zu überholendem, langsam fahrenden Fahrzeug darf nicht mehr als 20 km/h betragen.

Befahren von Busspuren: Motorräder, Kleinkrafträder und Fahrräder dürfen für Busse reservierte Fahrspuren befahren, sofern dies durch Zusatzschilder mit den entsprechenden Symbolen für diese Fahrzeuge gestattet ist.

Trikes auf Autobahnen: Das Verbot von Trikes mit einem Leergewicht unter 400 kg auf Autobahnen wurde aufgehoben.
Und ein neues Verkehrszeichen gibt es auch: Durchfahrt für Quads verboten - ein rundes Verbotsschild (roter Rand, weiße Fläche, Symbol für Quad).
 
mikels ReiseTIPP der Woche für alle Belgien-Urlauber: Vor allem an heißen Sommertagen kann die neue belgische Regelung in Sachen Schutzkleidung teuer werden - bei Nichtbeachtung! Und Belgien geht auch in weiterer Hinsicht neue, moderne Wege, zum Beispiel beim Befahren von Busspuren oder dem Parken auf Bürgersteigen. 
Die Verschärfung von Bekleidungsvorschriften wird auch in anderen Ländern Europas nicht mehr lange auf sich warten lassen...
Ist zumindest meine Vermutung...
Nicht ganz unbegründet...
Und auch nicht ganz unnütz, wie ich finde...
...duw...
 

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