... noch etwas zum Thema "Strafe":
Dass in Frankreich Führerschein-Anfänger innerhalb der ersten ZWEI Jahre reduzierte Geschindigkeits-Limite beachten müssen, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Außerorts gilt für sie 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und Autobahnen 110 km/h. Und Verstöße dagegen können richtig teuer werden.
Dass aber in Frankreich Dosenfahrer - also auch Biker, die mit ihrer Dose und Mopedanhänger in den Urlaub düsen - ab dem 1.
Juli 2012 einen Einweg-Alkoholtester mitführen müssen, hat sich vielleicht noch nicht herumgesprochen.
Quelle: www.adac.de |
Rechtzeitig zu Beginn der Reisezeit hat der ADAC die europäischen Bußgelder wieder einmal in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst, die über die ADAC-Website abzurufen ist. Und bei der Recherche sind den ADAC-Mitarbeitern wieder einmal so manch skurile, aber auch höchst gefährliche, weil bei Missachtung TEURE Gesetze aufgefallen, die wir auf unseren Reisen 2012 beachten sollten.
Einige "schöne" Beispiele gefällig?
Einige "schöne" Beispiele gefällig?
Bittesehr...
Italien: Bei Verstoß gegen die Helmpflicht für Krafträder kann für das Moped eine Sicherungsverwahrung für bis zu 60 Tage angeordnet werden. ACHTUNG: Ein Verstoß ist aber auch z.B. einen Helm ohne ECE-Zulassung zu tragen!
Und ab 1,5 Promille wird das Fahrzeug enteignet, wenn Fahrer und Halter identisch sind.
In Griechenland gelten Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie nur an ungeraden, mit zwei senkrechten Linien nur an geraden Tagen. Und ACHTUNG: Wer seine Geldbuße nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt, muss mit einer Verdoppelung der Strafe rechnen. Eine rote Ampel respektive deren Missachtung kostet dann 700 statt 350 TEuro.
In Österreich sind Tempomessungen mittels Geschwindigkeits-SCHÄTZUNG möglich. Ein sogenanntes "Geschultes Amtsauge" kann Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h feststellen, Einsprüche gegen diese "Messmethode" haben kaum eine Chance. Bleibt zu hoffen, dass dieses Vorgehen in der Praxis weiterhin nur noch selten vorkommt...
Und in Spanien bekommen wir bei Bezahlung des Bußgelds innerhalb von 15 Tagen einem Rabatt von satten 50 Prozent eingeräumt - und DAS bei der maroden spanischen Finanzlage. Das nenn ich doch mal echt nett!
mikels Reiselektüre-TIPP der Woche: Die aktuellenm Bußgeld-Fakten und Tabellen des ADAC - noch nie waren sie wertvoller, als jetzt zu Beginn der Reisezeit.
Italien: Bei Verstoß gegen die Helmpflicht für Krafträder kann für das Moped eine Sicherungsverwahrung für bis zu 60 Tage angeordnet werden. ACHTUNG: Ein Verstoß ist aber auch z.B. einen Helm ohne ECE-Zulassung zu tragen!
Und ab 1,5 Promille wird das Fahrzeug enteignet, wenn Fahrer und Halter identisch sind.
In Griechenland gelten Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie nur an ungeraden, mit zwei senkrechten Linien nur an geraden Tagen. Und ACHTUNG: Wer seine Geldbuße nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt, muss mit einer Verdoppelung der Strafe rechnen. Eine rote Ampel respektive deren Missachtung kostet dann 700 statt 350 TEuro.
In Österreich sind Tempomessungen mittels Geschwindigkeits-SCHÄTZUNG möglich. Ein sogenanntes "Geschultes Amtsauge" kann Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h feststellen, Einsprüche gegen diese "Messmethode" haben kaum eine Chance. Bleibt zu hoffen, dass dieses Vorgehen in der Praxis weiterhin nur noch selten vorkommt...
Und in Spanien bekommen wir bei Bezahlung des Bußgelds innerhalb von 15 Tagen einem Rabatt von satten 50 Prozent eingeräumt - und DAS bei der maroden spanischen Finanzlage. Das nenn ich doch mal echt nett!
mikels Reiselektüre-TIPP der Woche: Die aktuellenm Bußgeld-Fakten und Tabellen des ADAC - noch nie waren sie wertvoller, als jetzt zu Beginn der Reisezeit.
Zumindest die Tabelle der wichtigsten europäischen Straftatbestände und ihrer Bußgelder sollten wir alle uns einmal kurz zu Gemüte - oder besser noch im Tankrucksack mitführen.
Als kleine Ermahnung...
Oder auch als Verhandlungshilfe da draußen im prallen Leben...
Als kleine Ermahnung...
Oder auch als Verhandlungshilfe da draußen im prallen Leben...
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