...ist ein vom Händler mit einem Tacho-Stand von 35 km verkauftes Bike nun immer noch ein Neufahrzeug - mit entsprechender Herstellergarantie - oder gar nur ein Gebraucht-Fahrzeug mit dann deutlich reduzierter Garantie??
Eine knifflige Frage, über die so mancher Käufer eines vermeintlichen Neufahrzeuges - "...ach was, die 35 km auf der Uhr stammen von der Probefahrt nach dem Zusammenschrauben..." (Zitat Mopedhändler) - schon gestolpert ist. Zuimdest dann, wenn nach etwas mehr als 1 Jahr die ersten gravierenden Mängel auftreten und er auf die Herstellergarantie von 2 Jahren pocht.
mikels AUFGEPASST-TIPP der Woche:
Bei einem Fahrzeug mit einer Laufleistung von xxx km kann die Sachmängelhaftungsfrist bei rechtlicher Einordnung als Gebrauchtfahrzeug auf ein Jahr nach der Auslieferung des Fahrzeugs verkürzt werden.
Begründung des Gerichtes:
" ... Die Frage, ob ein Kaufgegenstand neu oder gebraucht ist, richtet sich danach, ob die Sache in Benutzung genommen wurde. "Benutzt" wird ein Motorrad dadurch, dass es gefahren wird."
" ... Die Frage, ob ein Kaufgegenstand neu oder gebraucht ist, richtet sich danach, ob die Sache in Benutzung genommen wurde. "Benutzt" wird ein Motorrad dadurch, dass es gefahren wird."
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen