Samstag, 31. Juli 2010

Endlich Klarheit...

Das Landgericht Tübingen hat kürzlich festgestellt. 
"Wird ein Auto durch ein umgefallenes aber vorher ordnungsgemäß daneben abgestelltes Motorrad beschädigt, bleibt der Schaden beim Pkw-Halter hängen..." 

Zwar hat der Motorradeigentümer generell für die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges einzustehen, insbesondere auch dann, wenn er gerade nicht am fließenden Verkehr teilnimmt. Diese Haftung gilt gleichermaßen für Verletzungen von Menschen wie für Beschädigungen von Sachen. 
Hat das betreffende Motorrad jedoch nachweislich z.B. über Tage hinweg auf seinem ordnungsgemäßen Parkplatz gestanden, ohne umgefallen zu sein, spricht viel dafür, dass es ausreichend stabil abgestellt war. Passiert dann ein Umfaller mit entsprechendem Schaden an nebenstehenden Fahrzeugen, haftet der Mopedeigentümer nicht für den dadurch entstandenen Fremdschaden.

mikels Meinung: ein weiser Richterspruch, dem es in der Realität aber wohl viel zu oft an Beweisen mangeln wird - oder stellen wir unser Moped ab sofort nur noch unter den Augen NEUTRALER unbestechlicher Zeugen ab - dann kann auch nix passieren. 

Apropos - mikels Berufstipp für Unentschlossene: Neutraler Zeuge für alle Lebenslagen - nie war er wertvoller, als heute. 

In der Komfort-Version vielleicht sogar aufblasbar und damit höchst seitenkofferfreundlich... 
oder gar multilingual für den Einsatz im Urlaubs-Ausland... 
oder bisexuell für die ganzheitliche Anwendung... 

ouuppss - mikels mädel rollt schon die Augen, kein gutes Zeichen, mache jetzt Schluss...


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