Dienstag, 12. März 2013

Juchuuu - DER Horex-Tag kommt ...

... der ätzend lange Winter geht endlich seinem verdienten Ende entgegen!
Okay: eine satte Kaltfront müssen wir noch überstehen - aber DANN pünktlich zum Frühlingsanfang überrascht uns HOREX mit einem ganz besonderen Leckerbissen: 

Screenshot www.horex.com

Ab kommenden Samstag den 16. März stehen bei ALLEN Horex Partnern VR6 Roadster Vorführmaschinen für einen satten erste Runde ummen Block zur Verfügung. DAS nenn ich nach den mehr oder minder langen "Hängepartien" der letzten Monate nun einmal ein perfekt "getimtes" Saisonstartvergnügen. 

Bild Horex

Nachdem in den letzten Monaten nach und nach erste VR6 Roadster an die Horex-Vertriebspartner ausgeliefert worden sind, stehen nun ab dem 16. März 2013 Horex Vorführmotorräder an allen Standorten in Deutschland für Probefahrten bereit. 
Alle Horex Fans haben damit die grenzgeniale Möglichkeit, direkt zum Start der neuen Motorradsaison den einzigartigen Sechszylinder aus der Augsburger Manufaktur selbst zu testen.

Zudem haben viele der Horex Motorrad-Händler an diesem Wochenende ganz besondere Events für ihre Kunden geplant, die das Erlebnis Horex perfekt abrunden werden. Mindestens ebenso freudig erwarten alle Horex-Dealer natürlich die Kunden-Reaktionen auf den wuchtigen und einzigartigen Auspuffsound des Sechszylinders. 
Aber nicht nur die Testrunden mit der VR6 Roadster stehen im Mittelpunkt aller Aktionen. Alle Horex-Händler sind inzwischen auch perfekt in der Beratung, wenn es um die zahlreichen Fertigungsoptionen in der Augsburger Horex-Manufaktur geht. Da jede Horex individuell für den zukünftigen Besitzer gefertigt wird, lassen sich im Produktionsprozess viele Kundenwünsche umsetzen. Von der Sitzbankfarbe über die Farbtöne des Sechszylinders bis hin zum umfangreichen Zubehörprogramm. Damit hat jeder Horex-Besitzer die Chance auf ein beinahe einzigartiges Bike.  

Mein AusflugsTIPP für das kommende Wochenende: Auf geht's zum naheliegenden HOREX-Dealer - dort steht ab dem 16. März die brandneue VR6 Roadster ENDLICH für alle von uns zur Probefahrt bereit. 
Okay - zumindest für die Ausgeschlafenen unter uns ...
Diejenigen, die jetzt schon mal im Vorfeld einen Probefahrt-Termin reservieren ...
Oder zwei oder drei ...
Vielleicht liegen ja bei Euch gleich mehrere Horex-Händler umme Ecke ...
Dann nix wie hin...
Unter www.horex.com ist das komplette Netz aller Horex Stützpunkte samt vieler weiterer Informationen übersichtlich gelistet.

Samstag, 9. März 2013

Interessante Biker-Urteile ...

... gestern in der Mittagspause hatte ich einmal wieder Zeit, die jüngste Urteils-Sammlung des ADAC in Sachen "Motorrad" zu durchstöbern. 

Screenshot www.adac.de

Höchst interessant, was sich da in Sachen "Rechtsprechung" so alles tut:

Gleichwohl ein falsch geparktes Motorrad in der Regel nicht einmal ein Viertel der Fläche eines falsch geparkten Autos hat, entschied das Verwaltungsgericht Mainz kürzlich, dass auch falsch abgestellte Motorräder z.B. aus Fußgängerzonen regelmäßig abgeschleppt werden dürfen und der Biker anschließend zur Kasse gebeten werden darf. Denn allein der Größenunterschied zu einem Pkw ändere nichts an der auch durch falsch abgestellte Motorräder ausgehenden Gefahr.

Kann nach einem deutlichen Geschwindigkeitsverstoß eines - nur von hinten geblitzten - Motorradfahrers der ursächliche Fahrer nicht ermittelt werden, weil sich der Halter weigert, dessen Identität zu benennen, darf das Gericht sogar eine Hausdurchsuchung beim Halter anordnen. Zum Beispiel, um durch das Aufinden der fotografierten Motorradbekleidung an die Identität des Fahrers zu gelangen. Gleichwohl eine Hausdurchsuchung einen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt, sei sie und die dabei mögliche Beschlagnahme im Verhältnis zur Schwere der Tat angemessen. In diesem Fall hatte Biker das Limit außerorts um 39 km/h überschritten.

Als ein Biker 2012 wie gewohnt auf der täglichen Fahrt zur Arbeit eine Fähre benutzte und bei Befolgung der Anweisungen des Fährpersonals stürzte - die Fähre hatte einen neuen Bodenbelag bekommen, der extrem glatt war - wurde ihm 2012 vom Holsteinischen Oberlandesgericht ein erhöhtes Schmerzensgeld zugesprochen. Begründung: Der Biker war vorab nicht über die nicht zu erwartende erhöhte Rutschgefahr informiert worden. Verschärfend kam dann noch hinzu, dass die Fähre des Nahverkehrsunternehmens am darauffolgenden Tag versucht hatte, die Sturzursache zu vertuschen, indem rasch ein weiterer Bodenbelag aufgetragen wurde. Der Fährbetreiber wurde zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt. 

Kann nicht geklärt werden, warum ein auf einem öffentlichen Parkplatz abgestelltes Motorrad umgestürzt ist und dabei ein daneben parkenden Pkw beschädigt hat, so kann der geschädigte Pkw-Eigentümer nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Motorradführer geltend machen. Begründung: Es fehle an einer Haftungsgrundlage, da sich der Unfall nicht "bei Betrieb" des Motorrades ereignet hat.

Das Oberlandesgericht München urteilte Ende 2012 gegen einen klagenden Motorradfahrer, der aufgrund der nächtlichen Blendung durch einen Autofahrer gestürzt war. Eine Pkw-Fahrerin war  nachts mit etwa 40 km/h durch einen unbeleuchteten Ort gefahren und hatte - wohl nachweisbar - Abblendlicht eingeschaltet, das den entgegenkommenden Motorradfahrer allerdings derart blendete, dass er stürzte und in das entgegenkommende Fahrzeug rutschte. Seine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wurde allerdings abgewiesen, da der PKW-Fahrerin keine Mitschuld nachgewiesen werden konnte.

In einem ganz besonders tragischen Fall stürzte ein zu schnell fahrender Biker kürzlich wegen eines unaufmerksam über die Straße laufenden Fußgängers und erlitt dabei eine Querschnittslähmung. Seine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wurde allerdings überraschend mehrheitlich zu Gunsten des Fußgängers entschieden. Das Landgericht Mönchengladbach meinte dazu: Zwar sei ein Fußgänger bei der Überquerung einer Straße ohne Zebrastreifen verpflichtet, dafür zu sorgen, nicht die Fahrspur eines nahenden Kfz zu betreten. Befindet sich der Fußgänger aber bereits auf der Straßenmitte, muss der motorisierte Verkehr damit rechnen, dass der Fußgänger nicht dort wartet, sondern dass er die Straße schnellstmöglich verlässt. Zudem dürfe ein bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer, der sein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit führt, nicht erwarten, dass sich Fußgänger verkehrkonform verhalten. Und bleibt ein Motorradfahrer aufgrund des durch den Fußgänger verursachten Unfalls querschnittsgelähmt, so haftet er dennoch zu mindestens 60% mit.

Mein Mittagspausen-LeseTIPP der Woche: Vor Gericht und auf hoher See ist ja bekanntlich alles möglich - dennoch lohnt es sich, ab und zu einmal die aktuellen Urteilssammlungen des ADAC (www.adac.de) zu durchforsten. Nicht nur, um zu erfahren, was Biker im Fall der Fälle alles so "blühen" kann, sondern auch, um zu lesen, wie gänzlich unterschiedlich deutsche Richter heutzutage in unserer Bananenrepublik entscheiden. 
Zwar sind sie eigentlich streng an Recht & Gesetz gebunden, aber leider ist das in vielen Fällen eine derart gummiweiche "Auslegeware", so dass 100%iger Verlass auf das Gesetz wohl niemals besteht. Andererseits können Präzendenzfälle so manchen Richter in aktuellen Verhandlungen nachhaltig umstimmen oder beeinflussen.
Denn Präzendenzfälle sind höchst bequeme Quellen für Richters eigene Entscheidungen ...
Vor allem bei der akuten und bundesweiten Überlastung unserer Gerichte ...
Da greift so mancher gerne zu der fix & fertig vorformulierten Kollegen-Meinung ...
Um wieder eine Akte rasch vom Tisch zu bekommen ...
Irgendwie ja auch menschlich, oder ...