Donnerstag, 24. Januar 2013

Italien - NEIN Danke ...?

... nächste Woche kommt der FRÜHLING!
Kein Witz - Temperaturen im zweistelligen PLUS-Bereich sind im Anmarsch und werden dem Winter 2012/13 den Todesstoß versetzen. Und pünktlich ab Februar wird der Frühling 2013 so richtig Gas geben. 
Allerhöchste Zeit also für unsere Tourenplanung!



Aber die sollte heuer vielleicht einen großen Bogen um ITALIEN machen.
Denn wie unter anderem der ADAC einmal mehr und ganz aktuell warnt, haben wohl auch in diesem Jahr italienische Dorfsheriffs vor allem uns Biker ganz besonders im Visier. Und das nicht nur in puncto Maut-Abzocke.

Uns Bikern drohen in Italien für geringste Limit-Überschreitungen oder Missachtungen bereits drakonische Strafen. Und zwar nicht nur im Form von extremen Bußgeldern, sondern auch in Form der Beschlagnahme des Motorrades für 60 oder gar 90 Tage. In vielen Foren wurde auch 2012 darüber berichtet und diskutiert, dass insbesondere Biker aus Deutschland, die ihren Urlaub in Italien verbringen - und dem Pleiteland damit ordentlich Devisen zuschaufeln! - auf der Überwachungsliste der Polizei ganz oben stehen.
Weil - so wird allseits vermutet - deutsche Biker sich am wenigsten wehren!
Erstes Prüfkriterium der Carabinieri sei stets die Einhaltung der Helmpflicht. Für den 60 Tage Motorradentzug genügt es in Italien schon, wenn der getragene Helm nicht der geforderten ECE-Norm Nr. 22 entspricht - oder aber diese Einhaltung der Norm nicht mehr durch einen entsprechenden Aufnäher im Helm beweisen kann. Sollte also aus welchem Grund auch immer in unserem Helm der Sicherheits-Aufnäher fehlen, drohen Moped-Beschlagnahme oder ersatzweise auch exorbitant hohe Bußgelder.

Doch dem noch nicht genug:
Nicht minder hart reagieren italienische Dorfsheriffs bei „Fehlverhalten am Lenker“ eines Motorrades. In Italien ist es PFLICHT, jederzeit absolut korrekt auf der Maschine zu sitzen. Nicht nur das leichte Anheben des Vorderrades beim Beschleunigen kann als Fehlverhalten geahndet werden, bereits das kurzzeitige Loslassen des Lenkers mit einer Hand (!!) sei es für das Schließen des Visiers oder den Fingertipp auf das Navi - auch hierfür kann der Motorradentzug angeordnet werden.

Einige weitere wichtige Regeln, die speziell in Italien gelten:
Noch minderjährige Kraftfahrer dürfen auch auf Maschinen, die für zwei Personen zugelassen sind, nur alleine fahren.
Umbaumaßnahmen am Kleinkraftrad, die der Beschleunigung des Mopeds dienen, ziehen in der Regel ebenfalls den Motorradentzug nach sich.
Auch bei geringsten Geschwindigkeits-Überschreitungen drohen schon Moped-Beschlagnahme oder ersatzweise extrem hohe Bußgelder bis zu 1500 Euro.
Apropos: Die aktuell für Motorräder geltenden Höchstgeschwindigkeiten lauten: Innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Schnellstraßen 110 km/h, Autobahnen 130 km/h bzw. 150 km/h auf dreispurigen Autobahnen, wenn dies durch gesonderte Beschilderung zugelassen ist.
Und ACHTUNG: Bereits bei Regen muss die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110 km/h und auf Schnellstraßen auf 90 km/h - bei Nebel sogar auf 50 km/h - reduziert werden, auch ohne dass Warnschilder darauf hinweisen. .

Meine ReiseWARNUNG 2013: Machen wir auch heuer um Italien wieder einen großen Bogen - bereits 2012 hat das gut geklappt, wie aktuelle Tourismusstatistiken aus 2011 + 2012 belegen. Denn Italien will uns Biker ganz offensichtlich nicht in seinem Land haben. Oder betrachtet uns als willige Melkkuh mit Straßenzulassung. Dabei gibt es so HERRLICHE Reise-Alternativen.
Und damit meine ich nicht nur das herrliche Österreich...
Oder das herrliche Frankreich...
Oder die herrlichen Nordländer...
Ganz zu schweigen von Spanien und Portugal...
Oder auch diese lustige Exoten-Insel ganz am Westrand Europas - ja die, die gerade abtreibt...

Noch ein Witz am Rande:
Die Beschlagnahme des Mopeds in Italien ist übrigens NICHT mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Der betroffene Biker darf jederzeit auch vor den Augen des Italo-Sheriffs mit einem anderen Motorrad weiterfahren.
Der ADAC empfiehlt übrigens allen Bikern, die von der Beschlagnahme ihrer Maschine betroffen sind, umgehend anwaltlichen Rat einzuholen. ADAC-Mitglieder können sich kostenlos an die Anwälte der Juristischen Zentrale des ADAC wenden ...

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