Donnerstag, 6. Januar 2011

Wie nach einem Bombenagriff...

... schauen Deutschlands Straßen derzeit aus, wenn der Föhnsturm sie von Schnee und Eis befreit hat. 
Helmtiefe Schlaglöcher reihen sich Rand an Rand aneinander und erlauben weder Auto- noch Moped- oder Rollerfahrer, sich sicher auf der Piste zu bewegen. Nein ganz im Gegenteil, oftmals kommen uns in diesem Tagen diese verzweifelt um Schlaglöcher eiernde Dosenfahrer exakt auf unserer Spur entgegen, drängen uns beiseite, nur um ihre Rostlauben nicht zu schädigen. 
Doch müssen wir uns derartige Straßenzustände eigentlich gefallen lassen?

Der AvD Automibilclub von Deutschland hat dazu eine Meldung herausgegeben, die die Sachlage verdeutlicht - und den gesamten von einer untätigen Politik verantworteten Schlamassel beleuchtet:
Der sogenannten Verkehrssicherungspflicht der Kommunen und Länder steht die Pflicht jedes einzelnen Fahrers gegenüber, seine Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen.  Der AvD empfiehlt dennoch geschädigten Fahrzeugbesitzern, sowohl den Straßenzustand als auch den Schaden am Fahrzeug mit Fotos zu dokumentieren. "Das ist wichtig, um später nicht ohne Beweismittel dazustehen. Auch die Polizei sollte informiert und gegebenenfalls Adressen und Telefonnummern von Zeugen notiert werden. Die Schadenmeldung, das Polizeiprotokoll sowie der Kostenvoranschlag der Werkstatt sollten dann beim zuständigen Verkehrssicherungspflichtigen – das heißt, in der Regel bei der Kommune oder dem Landkreis – eingereicht werden"

Da jeder Schlagloch-Fall anders gelagert ist, fallen die Schadenersatzurteile sehr unterschiedlich aus – teils zu Gunsten der Kraftfahrer, teils zu Gunsten von Kommune bzw. Landkreis.

In diesem Zusammenhang weist der AvD auch darauf hin, dass die - in erheblichem Umfang steuerzahlenden!! - Verkehrsteilnehmer kein Grundrecht auf sichere Straßen haben.  
Zwar entlässt die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Kommunen und Landkreise nicht aus der Verantwortung, für  öffentliche Straßen in verkehrssicherem Zustand zu sorgen. Doch ein "verkehrssicherer Zustand" ist nun einmal mehr eine - ganz bewusst - unscharf / ungenau formulierte Gesetzesaussage.  

mikels Meinung: Vielen Dank auch diesmal an die vom Volk gewählte Politik für derartige tumbe, volksunfreundliche Regelungen!! 

Doch denkt an Stuttgart21 und seid Euch ab sofort zu KEINER Minute mehr sicher, dass das deutsche Volk in jenem Phlegma verweilt, das Ihr Euch wünscht...wir alle haben inzwischen die Schnauze mehr als gestrichen voll von Inkompetenz & schamlosem Lobbyismus.  
Die Quittungen dafür werden soeben gedruckt - für Hamburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und viele andere Gelegenheiten! 
Alle Macht zurück zum wieder erwachten Volk!!

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